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Parolen zu den Volksabstimmungen vom 27. September 2009  (05.08.2009)
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2009 hat der Souverän den Auftrag, über zwei Vorlagen zu befinden. Die PNOS empfiehlt:

  • Ablehnung der Zusatzfinanzierung für die Invalidenversicherung (IV)

  • Zustimmung zum Verzicht auf die Einführung einer allgemeinen Volksinitiative

Im Folgenden lesen Sie nun die Gründe, die die PNOS dazu bewogen haben, diese Meinung zu vertreten.

IV-Zusatzfinanzierung

Worum geht es?
Die IV häuft jährlich Schulden in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken an. Die derzeitige Gesamtschuld beträgt ungefähr 13 Milliarden Franken. Obwohl bereits die 5. IV-Revision in Kraft getreten ist, können die Schulden nicht markant abgebaut werden. Um dieser Lage Herr zu werden, hat das Parlament im Juni 2008 beschlossen, dem Souverän eine Vorlage für eine Zusatzfinanzierung zugunsten der IV zu unterbreiten. Diese beinhaltet eine auf sieben Jahre befristete proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0,1% (Sondersatz), 0,2% (Beherbergungssatz) und 0,4% (Normalsatz). Ferner sollen die Vermögen der AHV und der IV strikt voneinander getrennt werden (Separierung der Fonds). Auch soll der IV ein Startkapital in der Höhe von 5 Milliarden Franken gutgeschrieben werden. Dieses Kapital ginge zulasten der AHV, der heute wegen der permanenten Verschuldung der IV mehrere hundert Millionen Franken an Kapitalgewinnen entgehen. Am 1. Januar 2010 soll die Vorlage in Kraft treten.

Dreckiges Spiel des Bundesrates
Eigentlich hätte die Abstimmung bereits am 17. Mai dieses Jahres stattfinden sollen. Am 14. Januar dieses Jahres entschied sich der Bundesrat einstimmig für dieses Datum. Eine Woche später vollzog der Bundesrat aber urplötzlich eine Kehrtwende. Am 21. Januar reichte Wirtschaftsministerin Doris Leuthard (CVP) den Antrag ein, die Vorlage auf den September zu verschieben. Grund: Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse hatte bei der Wirtschaftsministerin interveniert. Obwohl economiesuisse normalerweise gegen Steuererhöhungen ist, hat die Organisation ihre Zustimmung für die Vorlage zugesichert, sollte die Erhöhung der Mehrwertsteuer erst per 1. Januar 2011 geschehen. Infolgedessen knickte der Bundesrat ein. Er verschob nicht nur ein bereits beschlossenes Datum für eine Volksabstimmung, sondern änderte auch kurzerhand die Vorlage ab. Die Weltwoche 05/2009 machte dieses dreckige Spiel des Bundesrates erst Publik und kommentierte es folgendermassen: „Im Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 haben die Räte verbindlich entschieden, dass die IV-Steuer auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen sei. Dieser Zeitplan ist nur dann einzuhalten, wenn Volk und Stände spätestens im Mai dem Vorhaben zustimmen. Die Nottermine im Spätherbst, die auch diskutiert werden, lassen weder den öffentlichen Händen noch der Wirtschaft genügend Zeit zur Budgetierung und zur aufwendigen Umsetzung der geänderten Fiskalsätze. Ein Aufschub des Urnengangs wäre darum nicht einfach eine unschöne ‚Verschiebung‘ des Projekts, sondern schlicht die Weigerung des Bundesrats, einen Auftrag der vorgesetzten Behörde, der beiden Kammern der eidgenössischen Räte, auszuführen und den Bundesbeschluss dem Volk zum Entscheid vorzulegen.“

Meinung der PNOS
Die PNOS ist ebenso wie andere Parteien der Ansicht, dass die IV nachhaltig finanziert werden muss. Ob dieses Unterfangen aber dadurch erreicht wird, indem die unsoziale Mehrwertsteuer während sieben Jahren angehoben wird, bezweifelt die PNOS. Vielmehr ist sie der Ansicht, dass mit dieser Pflästerchenpolitik ein Scheitern der derzeitigen Struktur der IV hinausgezögert werden soll. Dem Problem der IV liegt nämlich ein demographisches sowie wirtschaftliches Dilemma zugrunde: Einerseits zahlen zu wenig Arbeitnehmer ein. Andererseits bereichern sich Ausländer schamlos an unseren Sozialwerken. Die Problematik der IV ist Resultat der falschen Ausländer- und Wirtschaftspolitik der Schweizer Regierung. Es macht daher keinen Sinn, dass der normale Bürger nun die Zeche dafür bezahlen muss. Darüber hinaus zeigt dieses Beispiel wieder einmal auf, wie beeinflussbar unsere Berufspolitiker sind. Sie stehen nämlich in fremden Sold. Sie gehorchen nicht dem Souverän, sondern den Stimmen einiger einflussreicher Organisationen und Lobbys. Es ist eine Frechheit, dass der Bundesrat anstandslos einknickt, sobald eine einflussreiche Lobby Druck ausübt. Für die PNOS ist diese Tatsache unhaltbar. Deshalb muss – schon rein aus Protest gegen dieses unheilvolle Treiben – die Vorlage abgelehnt werden.


Allgemeine Volksinitiative

Worum geht es?
Bei einer eidgenössischen Volksinitiative haben die Schweizer Bürger das Recht, mittels Sammeln von 100‘000 Unterschriften binnen 18 Monaten eine Total- oder Teilrevision der Bundesverfassung zu verlangen. Gelingt das Sammeln der Unterschriften, so hat der Souverän die Möglichkeit, zwei bis drei Jahre später über die Initiative zu befinden. Eidgenössische Volksinitiativen sind in jedem Fall politisch konkretisiert. Das heisst, sie fordern einen gewissen Sachverhalt und konkretisieren diesen gleich auch mittels Verfassen eines neuen Wortlauts in der Bundesverfassung (z.B. Abschaffung des Maulkorbs, Schluss mit Abzocker, Staatsverträge vors Volk usw.). Am 9. Februar 2003 hat der Schweizer Souverän nun mit 70% der abgegebenen Stimmen (bei einer Stimmbeteiligung von lediglich 28%) nun entschieden, neben der eidgenössischen auch eine allgemeine Volksinitiative zuzulassen. Es handelt sich dabei um eine Volksinitiative, mit der 100‘000 Stimmberechtigte in der Form einer allgemeinen Anregung die Annahme, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen können. Im Anschluss würde danach das Parlament entscheiden, ob ein Anliegen auf Verfassungs- oder Gesetzesebene umgesetzt wird. Ebenso würde das Parlament den genauen Wortlaut erarbeiten.

Meinung der PNOS
Obwohl im Vorfeld der Abstimmung gesagt wurde, bei der Einführung der allgemeinen Volksinitiative handle es sich um eine Stärkung der Bürgerrechte, ist sie doch politisch recht unbedeutend. Wenn sich eine Organisation die Mühe macht, 100‘000 Unterschriften zu sammeln, dann wird sie sicher auch gleich eine konkrete Forderung stellen und nicht dem Parlament die Ausarbeitung des genauen Wortlauts überlassen. Auch ist die Umsetzung mehr als einfach. Und inwiefern überhaupt eine Zustimmung des Souveräns zu dieser Vorlage vom 9. Februar 2003 auszumachen ist, erscheint zweifelhaft. Gemäss einer späteren Analyse wussten die meisten, die an der Abstimmung teilgenommen hatten, nicht, worum es tatsächlich geht. Vielmehr kam in der breiten Zustimmung wohl die Meinung des Souveräns zum Ausdruck, dass das politische Instrument der Volksinitiative rundherum geschätzt wird. Die PNOS ist deshalb für den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.

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