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Nein zu E-Voting im Kanton Luzern! (02.02.2010) ![]() Vorbemerkungen Im Jahr 2001 startete der Bund ein Pilotprojekt, das seit 2003 in mehreren Schweizer Kantonen probeweise zum Einsatz kommt. Die interessierten Kantone schliessen sich in der Arbeitsgruppe E-Voting zusammen. Seit 2005 ist auch der Kanton Luzern in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Es ist vorgesehen, dass E-Voting im Kanton Luzern erstmals im November 2010 für die über 3000 Auslandluzerner zum Einsatz kommt. Die dazu notwendige Gesetzesänderung wird sehr wahrscheinlich im Frühling 2010 im Kantonsrat zur Verabschiedung kommen. Da sich zum jetzigen Zeitpunkt ausser der JSVP keine Partei gegen dieses Vorhaben ausspricht, ist anzunehmen, dass dieser Gesetzesänderung zugestimmt werden wird. Sie untersteht jedoch dem fakultativen Referendum, was bedeutet, dass 3000 gültige Unterschriften gegen diesen Entscheid eine Volksabstimmung erzwingen. Sind E-Voting-Stimmen gleichwertig wie briefliche Stimmen? Gemäss Kantonsrat soll die Einführung von E-Voting eine wirksame Massnahme gegen die ständig sinkende Wahlbeteiligung darstellen. Weil dem Stimmbürger das Abstimmen via E-Voting einfacher fallen soll als die herkömmliche Methode der brieflichen Abgabe, soll so die prozentuale Wahlbeteiligung wieder gesteigert werden können. Diese Aussage mag partiell zutreffen. Die zentrale Frage hierbei ist jedoch, ob es überhaupt Sinn macht, jemandem den Abstimmungsvorgang zu erleichtern, wenn er sich nur mangelhaft über die Abstimmungsvorlagen informiert hat. Die PNOS fordert in ihrem Parteiprogramm, dass das Stimmrecht nur Bürgern gewährt werden darf, welche ihren Einsatz für das Gemeinwohl geleistet haben (siehe Parteiprogramm 1.1). Grund für das Desinteresse eines Grossteils der Bevölkerung an der Politik ist nämlich darauf zurückzuführen, dass in der Politik an den wahren Bedürfnissen des Volkes vorbeipolitisiert wird. Es darf weiterhin bezweifelt werden, dass der Effekt von E-Voting auf die Wahlbeteiligung langhaltig anzuhalten vermag. Bürger, welche sich intensiv mit einer politischen Abstimmungsvorlage beschäftigt haben, sind sich auch nicht zu schade, das Wahlcouvert auszufüllen und in den nächsten Briefkasten zu werfen. Aus diesem Grunde macht die Einführung eines E-Voting-Sytems keinen Sinn. E-Voting als Fremdbestimmungswerkezug Das E-Voting-System soll, wie schon erwähnt, an den Auslandluzernern getestet werden. Auch hier stellt sich die Frage, inwiefern im Ausland lebende Personen überhaupt legitimiert sein sollen, über Belange in ihrer Heimat zu befinden. Man sollte hierbei nicht unberücksichtigt lassen, dass diese Personen ihrer alten Heimat den Rücken gekehrt haben. Dass diese Personen unter Umständen eine Abstimmungsvorlage massiv beeinflussen können, halten wir zumindest für sehr fragwürdig. E-Voting als Förderung des gläsernen Bürgers Bei herkömmlichen Abstimmungsmethoden ist es nicht möglich, zu eruieren, welcher Bürger wie abgestimmt hat. Dies deshalb, weil Stimmrechtsausweis und Stimmzettel jeweils getrennt abgegeben werden. Mit diesem System soll der Kauf von Wahlstimmen erschwert werden, da im Nachhinein nicht bewiesen werden kann, welche Person wie gestimmt hat. Trotzdem ist jedoch gewährleistet, dass nur gültige Stimmen gezählt werden. Mit E-Voting ist diese Trennung von Namen und Stimme technisch nicht möglich. Hier wird beispielsweise auf einer Linie in der Datenbank erfasst, dass „Max Muster“ für die Minarettinitiative gestimmt hat. Diese Tatsache ermöglicht dem Kanton das Anfertigen von politischen Profilen der Bürger und öffnet somit der Möglichkeit, gegen unliebsame Bürger repressiv vorzugehen, Tür und Tor. E-Voting als Sicherheitsrisiko Technisch würde E-Voting so funktionieren, dass der Stimmbürger vor den Abstimmungen jeweils einen Code per Brief erhalten würde, mit welchem er sich auf einer Wahlplattform einwählen kann, um dann dort die Stimmabgabe vorzunehmen. Dieses Vorgehen leistet aber Betrügern Vorschub. So kann beispielsweise jede nicht autorisierte Person, welche das Couvert mit dem Code in die Finger bekommt, einen gültigen Abstimmungsvorgang vornehmen. Beim herkömmlichen Verfahren kann eine nicht autorisierte Person, welche das Abstimmcouvert in die Finger bekommt, zwar den Wahlzettel ausfüllen. Jedoch muss noch der Stimmrechtsausweis gefälscht werden. Weiter wäre es möglich, dass Viren in Verbreitung gelangen, welche ähnlich wie Phishing Attacken dem Benutzer des infizierten Computers suggerieren, sich auf der Wahlplattform zu befinden. In Wirklichkeit befindet sich der Benutzer jedoch auf einer präparierten Seite der Virenersteller. Nachdem der Benutzer auf der vermeintlichen Wahlplattform seine Stimme abgegeben hat, kann der Betrüger mit dem gesammelten Code des Benutzers das Wahlresultat auf der richtigen Wahlplattform zu seinen Gunsten ausfallen lassen. Aus genau diesen Gründen wurde in Deutschland die Verwendung von Wahlcomputern durch das Bundesverfassungsgericht verboten. Weiteres Vorgehen Die PNOS Willisau unterstützt die Luzerner Interessensgemeinschaft „transparente Demokratie“ in ihrem Bestreben und wird sich zu gegebener Zeit ebenfalls an dem kantonalen Referendum gegen die Einführung einer E-Voting-Plattform beteiligen. Weitere Informationen: Komitee gegen E-Voting in Luzern Facebook Gruppe zum Thema Verein Wählen und Abstimmen – schweizerisch |
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